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Gutachten

Gutachten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Gutachten".

Wie kann sich der Fahrerlaubnisbewerber vor der Weitergabe des Gutachtens durch die Untersuchungsstelle schützen?

Auftraggeber des Gutachtens ist der Fahrerlaubnisbewerber, der es auch zu bezahlen hat. Deswegen sollte er bei der Untersuchungsstelle ausdrücklich darauf bestehen, dass nur er das Gutachten erhält und eben nicht die Verwaltungsbehörde.

Was sollte der Untersuchungskandidat möglichst vor Beginn der medizinischen Untersuchung vorlegen?

Für die medizinische Untersuchung ist es hilfreich, eine lückenlose Kette der Leberwerte vorzulegen, die der Hausarzt festgestellt hat. Daraus sollte sich das radikal geänderte Trinkverhalten ergeben.

Sind bei Reaktionskontrollen fehlerfreie Ergebnisse Voraussetzung, um den Test zu bestehen?

Die Tests beginnen auf einfacher Stufe und steigern sich auf höchstes Niveau. Doch erwarten die Gutachter kein fehlerfreies Ergebnis, denn ein solches ist nicht erreichbar.

Muss ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden?

Auf keinen Fall sollte das negative Gutachten der Behörde präsentiert werden, denn das zieht eine weitere Wartefrist nach sich und verbleibt in der Führerscheinakte.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei