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Datum und Unterschrift

Reisevertrag

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisevertrag".

Wie erfolgen Angebot und Annahme beim Reisevertrag?

Die "Angebote" in Reisekatalogen sind keine solchen im juristischen Sinne, sondern lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". Dieses Angebot wird also erst durch Sie gegenüber Ihrem Reisebüro unterbreitet. Es wird dann für den Reiseveranstalter (nicht für Sie als Kunden!) tätig und nimmt das Angebot entgegen. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch die Übersendung der Reisebestätigung seitens des Reiseveranstalters.

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Wem steht bei Vorliegen von höherer Gewalt das Recht zur Kündigung des Reisevertrages zu?

Das Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien, also sowohl dem Reisenden als auch dem Reiseveranstalter, zu.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei