Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Rechtsirrtümer lauern an jeder Ecke. Damit Sie nicht in ein rechtliches Fettnäpfchen tappen, informieren wir Sie hier, was Sie dürfen und von was Sie aus rechtlicher Sicht lieber die Finger lassen sollten.
Rechtsirrtümer
"Ein Zweitschlüssel muss beim Vermieter bleiben." Ist das wirklich richtig? Oder können Sie verlangen, dass alle Schlüssel an Sie herausgegeben werden?
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"Fahrverbot in Deutschland, freie Fahrt im Ausland." Stimmt das wirklich? Oder müssen Sie vielleicht doch mit saftigen Strafen rechnen.
"Habe ich im Restaurant drei Mal vergeblich nach der Rechnung gefragt, darf ich ohne zu zahlen gehen." Kann das wirklich sein?
"Urlaubsandenken, wie Shampoo, Seife oder Bademantel, darf man aus dem Hotel mitnehmen!" Ist das wirklich so?
"Während einer Krankheit darf mein Chef mir nicht kündigen!" Tatsache oder Rechtsirrtum?
"Autofahren mit Flip Flops ist nicht erlaubt!" Doch stimmt das wirklich?
"Ohne Kassenbon kann ich eine gekaufte Ware nicht reklamieren oder umtauschen." Stimmt das wirklich?
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