... Einzelkampf im Klausel-Sumpf
Denken Sie daran: Egal, ob es sich um Eigenkreationen des Vermieters oder vorgedruckte Formulare handelt. In Mietverträgen finden sich immer wieder unwirksame Klauseln. Auch wenn Sie diese Vereinbarungen unterschrieben haben, müssen Sie sich daran nicht halten.
Die Rechte
Sie müssen im Klausel-Salat folgende Varianten unterscheiden
- einer vom Vermieter im Mietvertrag (egal ob handschriftlich oder gedruckt) vorformulierten und nicht verhandelten Regelung, speziell: Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- einer zwischen Ihnen und dem Vermieter ausgehandelten und individuellen Vereinbarung.
Unterscheiden Sie hier.
Im ersteren Fall haben Sie höhere Chancen, dass das Gericht die Klauseln als unwirksam entlarvt. Denn schon seit dem 1. April 1977 gibt es Vorschriften, die Sie vor dem sogenannten Kleingedruckten schützen sollen.
Der Teufel sitzt also, wo Sie ihn vermuten: im Kleingedruckten. Viele Richter haben ihn in unzähligen Entscheidungen unwirksame Klauseln aufgespürt. Lesen Sie hier ein paar Beispiele. Überprüfen Sie doch einmal Ihren Mietvertrag daraufhin.
Tipp
Sind im vorformulierten Mietvertrag Klauseln enthalten, die unverständlich sind oder sich widersprechen, sind sie ungültig.
Haben Sie dagegen einzelne Punkte individuell vereinbart, gelten diese. Nur bei einem Verstoß gegen die guten Sitten oder zwingende gesetzliche Vorschriften sind solche Vereinbarungen ungültig. Zwingende gesetzliche Vorschriften dürfen zu Ihren Ungunsten im Mietvertrag nie abgeändert werden. Diese dürfen weder durch vorformulierte Klausel noch durch eine einzelvertragliche Absprache ausgehöhlt werden. Die wichtigsten finden Sie unter "unabdingbaren Rechte" zusammengetragen.
Tipp
Die individuelle Absprache ist dabei meist daran zu erkennen, dass sie nachträglich handschriftlich in den Mietvertrag eingefügt wurde.
Das Beispiel
Vorformulierte Klausel
Der Vermieter duldete keinen Widerspruch und sie haben daraufhin verschreckt unterschrieben? Soll nach einer vorformulierten Klausel ausschließlich eine Fachfirma die Endrenovierung bei Auszug vornehmen, ist das unwirksam.
Individuelle Vereinbarung
Der Vermieter hat Ihnen deutlich gemacht, dass er besonderen Wert auf die ordnungsgemäße Durchführung der Renovierungsarbeiten legt? Haben Sie dann individuell mit Ihrem Vermieter besprochen, einer Fachfirma die Schlussrenovierung zu überlassen, ist eine solche handschriftlich eingefügte Klausel wirksam.
Der Beweis
Freuen Sie sich nicht zu früh!
Sind einzelne Regeln nämlich handschriftlich oder maschinenschriftlich eingefügt worden, gehen die Gerichte zunächst von individuell ausgehandelten Vereinbarungen aus.
Sie müssen beweisen, dass es eben keine Individualvereinbarung war. Findet sich bei Ihren Nachbarn (nachfragen!) die fragliche Klausel ebenfalls, spricht viel für ein vorformuliertes Werk.
Die Folgen
Wenn eine Klausel unwirksam ist, fällt sie komplett weg. An ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Und die sind bekanntlich mieterfreundlicher. Renovierungsarbeiten können dann also wieder Vermietersache sein.
Mieterhöhung
Will Ihr Vermieter jetzt deswegen die Miete erhöhen? Er argumentiert, dass er einen Ausgleich über die Miete dafür will, dass er die Wohnung nun selbst renovieren muss, weil die Klausel unwirksam ist? Dies ist aber nicht zulässig und Sie brauchen einer solchen Mieterhöhung nicht zustimmen.