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Vermieterbescheinigung

Neu ab 01.11.2015: Vermieterbescheinigung

21.10.2015

Ab 1. November 2015 gilt das neue Meldegesetz. Als Vermieter sind Sie in der Pflicht. Binnen zwei Wochen müssen Sie Ihrem Mieter eine Bescheinigung übergeben, die die Meldebehörde über den Aus- bzw. Einzug informiert.

Pflichtinhalte sind: Name und Anschrift des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Name des Mieters und Angabe, ob dieser ein- oder ausgezogen ist.

Verstöße seitens des Mieters oder Vermieters können teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Für Scheinanmeldungen sogar bis zu 50.000 Euro.

Benutzen Sie hierfür einfach unser Musterformular.

 

 




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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei