Sofortüberweisung - eine sichere Alternative?
Es gibt unzählige Arten im Internet seine Einkäufe zu bezahlen. Eines der neueren Systeme ist die Sofortüberweisung der Sofort GmbH. Dieses Onlinebezahlsystem steht den Kunden seit 2014 zur Verfügung und funktioniert folgendermaßen:
Sie müssen sich weder auf einer Website registrieren, noch ein virtuelles Konto besitzen. Wenn Sie bei einem Einkauf als Bezahlmethode die Sorfortüberweisung wählen, werden Sie direkt zu einer Seite der Sofort GmbH weitergeleitet, auf der Sie die PIN und das Passwort Ihres Online Banking Accounts eingeben. Die Überweisung wird dann mittels der Bank TAN freigegeben. Die Sofortüberweisung funktioniert genauso wie das Onlinebanking, lediglich ist eine Plattform der Sofort GmbH zwischengeschaltet.
Vorteile der Sofortüberweisung
Die Vorteile der Sofortüberweisung liegen auf der Hand: Sie müssen sich nicht erst lange in einem Bezahlsystem registrieren sondern können direkt nach der Bestellung Ihr Geld an den Verkäufer mittels Ihrer Bankdaten und der TAN überweisen. Der Verkäufer erhält unmittelbar nach der Zahlung eine Bestätigung und kann dann die Ware zum Versand vorbereiten. Langes Warten, bis das Geld auf dem Konto des Händlers eingegangen ist, entfällt bei dieser Bezahlmethode.
Nachteile der Sofortüberweisung
Der Nachteil dieser Methode liegt im Datenschutz: Im Gegensatz zum normalen Online Banking loggen Sie sich mit Ihren Daten für die Bezahlung gerade nicht auf der Seite Ihrer Bank ein, sondern Sie übermitteln Ihre Daten der Sofort GmbH, die dann ihrerseits die von Ihnen eingegebenen Daten mit der Bank abgleicht. Problem: Eigentlich sollten Sie die Login Daten Ihres Onlinebankings nicht an Dritte weitergeben. Zwar dürfen die Banken nach der Umsetzung der Richtlinie zum Zahlungsverkehr die Weitergabe von Daten nicht mehr pauschal verbieten, wenn der Kunde zustimmt, dennoch könnte es an den Schnittstellen zwischen den Plattformen zu Datenlecks kommen. Darüber hinaus könnten Kundenprofile mit den gesammelten Daten erstellt werden.
Tipp
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass das Verbot der Weitergabe der eigenen Bankdaten (PIN und TAN) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, rechtswidrig ist. Es beschränke den Markt der Anbieter von Online Bezahlverfahren und verstoße damit gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Durch die Umsetzung der Payment Services Directive 2 (PSD2) Zahlungsdienstrichtline der EU sind alle Banken seit Januar 2018 dazu verpflichtet es Zahlungsdienstleistern zu ermöglichen mittels des PIN und TAN Verfahrens Kontoinformationen abzurufen und Zahlungsaufträge mittels einer Schnittstelle abzuwickeln. Durch die Richtlinie wurde der Firma Sofort GmbH ein Anspruch auf Zugang zu ausgewählten Kundeninformationen ermöglicht. Generell abgelehnt werden darf dies durch die Banken nicht mehr.
Gut zu wissen
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil KZR 39/16 entschieden, dass die Sofortüberweisung im Onlinehandel nicht das einzige Zahlungsmittel ohne Zusatzkosten sein darf. Das vollständige Urteil finden Sie hier.