Das kommt teuer...
Für viele sind das schlimmste an einer Abmahnung die Kosten. Dabei wird regelmäßig nicht nur Ersatz der Anwaltskosten verlangt. Auch Schadensersatz steht meisten gleich mit auf der Anspruchsliste.
Wer den Schaden hat
... kann aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen Schadensersatz fordern. Sowohl im Urheberrecht, als auch im Wettbewerbsrecht kennen die Gesetze entsprechende Anspruchsnormen. Die Bezifferung des Anspruchs ist hingegen nicht immer einfach. Im Falle einer Abmahnung sollten entsprechende Schadensersatzforderungen auch genau geprüft werden.
Gut zu wissen: Anschlussinhaber haftet
Mit dieser viel diskutierten Frage hat sich nun der Europäische Gerichtshof auseinandergesetzt: In seinem Urteil zum illegalen Filesharing vom 18.10.2018 hat der Gerichtshof entschieden, dass sich der Anschlussinhaber nicht dadurch der Haftung von Urheberrechtsverstößen entziehen kann, wenn er argumentiert auch andere Familienmitglieder hätten Zugang zu diesem Internetanschluss. ( C 149/17)
Beispiel: Urheberrecht
Eine Vielzahl von Abmahnungen beziehen sich auf die Verletzung eines Urheberrechts. In der Regel gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, einen Schadensersatz zu berechnen. Entweder wird vom Abgemahnten der entgangene Gewinn gefordert. Oder die Berechnung erfolgt nach dem Verletzergewinn oder der Lizenzanalogie.
Am häufigsten wir der Weg der Lizenzanalogie gewählt. Berechnet wird der Schadensersatz nach einem fiktiven Lizenzvertrag. Es wird also der Betrag herangezogen, den ein Lizenznehmer regulär für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes bezahlt. So ganz einfach ist diese Berechnung aber auch nicht. Anhaltspunkte gibt zwar der Mittelwert aus bestehenden und vergleichbaren Verträgen, es muss aber auch immer der Einzelfall geprüft werden.
Tipp
Auch im umgekehrten Fall können Sie Schadensersatz verlangen. Wurden Sie mit einer ungerechtfertigten Abmahnung überzogen? Beispielsweise nach § 97 1 Absatz 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) können Sie Ersatz Ihrer Anwaltskosten für die Abwehr verlangen.
Persönlichkeitsrecht
Auch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Stellen Sie sich vor, dass Sie aufgrund einer Rufmordkampagne Ihren Arbeitsplatz verlieren. Dann haben Sie gegen den Schädiger einen Anspruch auf Ersatz für Ihren Jobverlust in Geld.
Denkbar sind aber auch schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen, bei denen Sie zwar keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen, aber durch eine Gegendarstellung, einen Widerruf oder Unterlassung nicht ausreichend entschädigt sind. Dann kommt eine weitere Geldentschädigung in Betracht.
Anwaltskosten
Kein Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei erhält nicht auch immer einer Aufforderung, die Anwaltskosten zu zahlen. "Momentmal", könnten Sie denken. "ich habe den Anwalt doch gar nicht beauftragt.".
Der Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten ergibt sich aus unterschiedlichen Gesetzen und Anspruchsgrundlagen, je nach dem, worum es bei der Abmahnung geht. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert. Und der ist manchmal gar nicht so leicht zu bestimmen. Teilweise ist der Gegenstandswert auch durch das jeweilige Gesetz gedeckelt. Da es jedoch immer auf den Einzelfall ankommt, gibt es keine eindeutigen Grenzen oder Tabellen für den anwendbaren Gegenstandswert.