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Markenrecht

Markenrecht

16.05.2019

So gut wie ihr Ruf

Marken haben im gewerblichen Umfeld eine wichtige Rolle. Je stärker und bekannter eine Marke ist, auf umso höheren Absatz darf die Firma hoffen. Da liegt es nahe, dass so mancher bewusst den guten Ruf einer Marke ausnutzen will, um den eigenen Absatz zu fördern.

Achtung! Plagiat!

Ein besonderes Risiko stellt der Handel mit Plagiaten dar. Sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer kann ordentlich Ärger drohen. Bieten Sie unter Verwendung einer fremden Marke ein Billigprodukt an, können Sie schnell Post vom Anwalt bekommen. Versuchen Sie nämlich, den guten Ruf einer Marke auszunutzen, eröffnet dies dem Markenrechtsinhaber einen unter anderem Unterlassungsanspruch. Ausreichend kann es dabei auch schon sein, wenn der Artikel der Markenware zum Verwechseln ähnlich sieht.

Aber auch als Käufer sind Sie nicht sicher.

Beispiel:

Sie bestellen im Internet eine Uhr für 30 €, deren original Markenprodukt eigentlich das zehnfache kostet. Die Uhr soll aus China geliefert werden. Doch statt der Uhr erhalten Sie Nachricht vom Zoll. Dieser hat die Uhr an den Markenrechteinhaber zur Prüfung gesandt. Was passiert dann?

Stellt der Rechteinhaber fest, dass es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt und ein Verstoß gegen da Markenrecht vorliegt, sehen Sie sich einigen Ansprüchen gegenüber. Der Rechteinhaber wird Ihnen eine Abmahnung zusenden und kann folgendes verlangen:

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • die Zustimmung zur Vernichtung der beschlagnahmten Ware
  • Erteilung der Auskunft über deren Herkunft
  • Übernahme der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung
  • Schadensersatz

Tipp

Entdecken Sie beim Online-Shopping einen eigentlich sehr teuren Markenartikel zum unglaublichen Schnäppchenpreis, sollten Sie skeptisch sein. Im schlechtesten Fall bestellen Sie ein Plagiat und müssen mit Kosten rechnen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Vorsicht bei der Domainwahl

Lautet die Wunsch-Domain ähnlich wie eine eingetragene Marke, ein Unternehmenskennzeichen oder auch wie der Name einer Stadt oder einer Institution, müssen Sie mit juristischen Problemen rechnen. So können Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche drohen, wenn bei der Registrierung oder Nutzung einer Domain vorrangige Rechte Dritter verletzt werden. Solche Ansprüche können sich aus dem Markengesetz (MarkenG) aber auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 12, 1004 BGB) ergeben.

Tipp!

Schon die alleinige und nachhaltige Nutzung einer Domain, kann dazu führen, dass ein Domainname zum Herkunftsnachweis wird und ein sogenanntes Domainrecht entsteht. Allerdings sollten Sie sich hierauf nicht verlassen, denn Marken-, Geschäftsbezeichnungen und Werktitel können sich grundsätzlich auch gegen ältere Domain-Registrierungen durchsetzen.

Die Abmahnung von einem Anwalt und eine zu unterzeichnende Unterlassungserklärung könnten Sie als Domaininhaber viel Geld kosten. Schließt sich ein Gerichtsverfahren an, weil Sie auf die Abmahnung nicht reagieren oder Sie sich juristisch dagegen wehren, vervielfachen sich häufig die Kosten.

Tipp!

Überlegen Sie vor der Registrierung nicht nur, ob die Wunschdomain noch frei ist, sondern auch, ob mit der Registrierung eventuell Rechte Dritter verletzt werden könnten. Bestehen Zweifel, sollten Sie eine professionelle Überprüfung durch besondere Dienste oder spezialisierte Anwälte durchführen lassen.

Allein die Verwendung eines fremden Kennzeichens führt nicht immer automatisch zur Markenrechtsverletzung oder zur Unzulässigkeit der Nutzung. Besonders bei Meckerseiten wird eine kennzeichenmäßige Nutzung der Marke von der Rechtsprechung überwiegend verneint.

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